{"id":344,"date":"2014-05-12T08:39:17","date_gmt":"2014-05-12T06:39:17","guid":{"rendered":"http:\/\/psychotherapie-rheingau.com\/?page_id=344"},"modified":"2025-10-07T13:59:25","modified_gmt":"2025-10-07T11:59:25","slug":"faq-kassenabrechnung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/psychotherapie-rheingau.com\/?page_id=344","title":{"rendered":"KASSENABRECHNUNG"},"content":{"rendered":"<table style=\"height: 2990px;\" border=\"0\" width=\"577\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td height=\"1\">\n<h1><span style=\"color: #800000; font-size: large;\">Heilpraktiker und Krankenversicherung&#8230;<\/span><\/h1>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\" valign=\"top\" height=\"1\">\n<table border=\"0\" width=\"98%\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><strong><span style=\"color: #800000;\">Gesetzliche Krankenkassen<\/span><\/strong><br \/>\nzahlen ausschlie\u00dflich f\u00fcr \u00e4rztliche oder \u00e4rztlich verordnete Leistungen.<br \/>\n<b>Heilpraktikerleistungen<\/b>, wie sie in meiner Praxis erbracht werden, werden daher von diesen Versicherungen in der Regel leider <b>nicht erstattet<\/b>. Dennoch kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter bei seiner Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern m\u00f6glicherweise doch erstattet werden. Der Wettbewerb der Kassen untereinander macht hier vielleicht etwas m\u00f6glich.<br \/>\n<img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"http:\/\/www.g-wie-gesund.de\/hypnose\/synergetik\/linie-horizontal.gif\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"2\" border=\"0\" \/><\/p>\n<p><span style=\"color: #800000;\"><b>Private Krankenkassen<\/b><\/span><br \/>\nerstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern es in den <b> Vertragsbedingungen<\/b> vereinbart ist. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten H\u00f6he pro Jahr erfolgen.<br \/>\n<img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"http:\/\/www.g-wie-gesund.de\/hypnose\/synergetik\/linie-horizontal.gif\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"2\" border=\"0\" \/><\/p>\n<p><span style=\"color: #800000;\"><b>Zusatzversicherungen f\u00fcr Heilpraktikerleistungen<\/b><\/span><br \/>\nwerden f\u00fcr gesetzlich Versicherte angeboten. Auch hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten H\u00f6he pro Jahr erfolgen.<\/p>\n<p>Folgende Versicherungen bieten z.B. Zusatzversicherungen f\u00fcr Heilpraktiker an:<\/p>\n<div class=\"resrow-info2\"><\/div>\n<div class=\"resrow-info3\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/zusatzversicherung.check24.de\/filestore\/provider_logo\/63459b07851bdfb5033473921381633a.png\" alt=\"M\u00fcnchener Verein\" \/><br \/>\nTarif: Naturmedizin 1000 &#8211; T175<\/div>\n<div class=\"resrow-info3\">\n<div class=\"resrow-info2\"><\/div>\n<div class=\"resrow-info3\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/zusatzversicherung.check24.de\/filestore\/provider_logo\/d9ab7fce6881da72e060bb90bf194e09.png\" alt=\"AXA\" \/><br \/>\nTarif: EG080-U<\/div>\n<div class=\"resrow-info3\">\n<div class=\"resrow-info2\"><\/div>\n<div class=\"resrow-info3\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/zusatzversicherung.check24.de\/filestore\/provider_logo\/c9373efebc1aeda360dd0a6ff2cdf07b.png\" alt=\"Continentale\" \/><br \/>\nTarif: CEB-PLUS-U<\/div>\n<div class=\"resrow-info3\">\n<div class=\"resrow-info2\"><\/div>\n<div class=\"resrow-info3\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/zusatzversicherung.check24.de\/filestore\/provider_logo\/e7992ef784fa47122b330211e123f3f8.png\" alt=\"W\u00fcrttembergische\" \/><br \/>\nTarif: NH<\/div>\n<div class=\"resrow-info3\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/zusatzversicherung.check24.de\/filestore\/provider_logo\/16be4e7c9c7937c6f8a79923fac0c513.png\" alt=\"N\u00fcrnberger\" \/><br \/>\nTarif: AMed<\/div>\n<div class=\"resrow-info3\"><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p class=\"resrow-info3\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>Ebenso k\u00f6nnen Sie bei Ihrer eigenen Krankenkasse nach einer Zusatzversicherung f\u00fcr Heilpraktikerleistungen nachfragen. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten diese Zusatzversicherung gegen einen geringen monatlichen Aufpreis an.<\/strong><\/span><\/p>\n<\/div>\n<h2><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"http:\/\/www.g-wie-gesund.de\/hypnose\/synergetik\/linie-horizontal.gif\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"2\" border=\"0\" \/><\/h2>\n<h5>Sofern die Krankenversicherung also die Erstattung von Heilpraktikerleistungen beinhaltet,<br \/>\nist folgendes zu beachten:<\/h5>\n<h5><strong>Heilpraktiker haben keine M\u00f6glichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen.<\/strong><\/h5>\n<h5><span style=\"color: #800000;\"><strong>Das hei\u00dft, der Patient bezahlt das Honorar direkt an den Heilpraktiker (\u00fcblicherweise unmittelbar am Behandlungstag) und erh\u00e4lt \u00fcber die erbrachten Leistungen eine Rechnung.<\/strong><\/span><\/h5>\n<h5>Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden. Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zus\u00e4tzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.<br \/>\n<strong>Auf die H\u00f6he der Erstattung hat der Heilpraktiker keinen Einfluss.<\/strong><\/h5>\n<h5><span style=\"color: #505050; font-family: Arial;\">Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die S\u00e4tze des aktuell g\u00fcltigen Geb\u00fcH aus dem Jahr 1985 stammen und seither nicht an die Kostenentwicklung in Deutschland angepasst wurden.<\/span><\/h5>\n<h5>Eine Abrechnung nach dem Geb\u00fcH-Mindestsatz (der von einigen Versicherern als einzig erstattungsf\u00e4hig angesehen wird) ist f\u00fcr die meisten Heilpraktiker heute aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden kaum m\u00f6glich.<\/h5>\n<h5><span style=\"text-decoration: underline;\">Hinweis f\u00fcr Beihilfeberechtigte:<\/span><br \/>\nDie Beihilfevorschriften sehen vor, dass Beihilfe auch f\u00fcr Heilpraktikerleistungen grunds\u00e4tzlich gew\u00e4hrt werden muss. Die Beihilfef\u00e4higkeit der Leistungen wird jedoch auf Betr\u00e4ge begrenzt, die zumeist noch unter den Mindests\u00e4tzen des Geb\u00fcH liegen.<br \/>\n<span style=\"color: #505050; font-family: Arial;\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"http:\/\/www.g-wie-gesund.de\/hypnose\/synergetik\/linie-horizontal.gif\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"2\" border=\"0\" \/><\/span><\/h5>\n<h5><strong>Wollen Sie durch Ihre private oder Zusatzversicherung Leistungen von Heilpraktikern f\u00fcr Psychotherapie erstattet bekommen, beachten Sie bitte folgendes:<\/strong><\/h5>\n<h5>Der Begriff \u201ePsychotherapie\u201c wird aus therapeutischer und aus kassenabrechnungstechnischer Sicht sehr unterschiedlich bewertet.<\/h5>\n<h5>\u201ePsychotherapie\u201c wird den Richtlinien der Krankenversicherungen entsprechend grunds\u00e4tzlich nur bei Behandlung durch \u201ePsychotherapeuten mit der Zulassung nach dem Psychotherapeutengesetz\u201c erstattet. Die hier anerkannten Verfahren sind die Verhaltenstherapie sowie die tiefenpsychologisch fundierte und die analytische Psychotherapie.<\/h5>\n<h5>Wird bei der KV eine Vorab-Anfrage bez\u00fcglich Erstattung einer \u201ePsychotherapie\u201c gestellt, erfolgt automatisch diese Zuordnung und es d\u00fcrfen in der Folge nur noch Abrechnungen genau dieser Psychotherapeuten erstattet werden.<\/h5>\n<h5>Heilpraktiker f\u00fcr Psychotherapie sind keine Psychotherapeuten sondern Heilpraktiker, die mit der Psyche arbeiten. Sie erbringen versicherungssprachlich keine Psychotherapie sondern eine Heilbehandlung, die sich auf den seelischen Bereich bezieht. Daf\u00fcr haben sie eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz.<\/h5>\n<h5><strong>Sie arbeiten mit der Psyche, der Seele und sie arbeiten therapeutisch.<\/strong><\/h5>\n<h5>Der offizielle Zulassungstitel \u201eHeilpraktiker, beschr\u00e4nkt auf das Gebiet der Psychotherapie\u201c ist daher abrechnungstechnisch gesehen paradox. Entspricht aber den geltenden Gesetzen. In der Praxis sieht das dann oft so aus: Wer vorab seine Krankenkasse um Erlaubnis f\u00fcr eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker f\u00fcr Psychotherapie bittet, erh\u00e4lt mit Verweis auf die o.g. Richtlinien fast immer einen negativen Bescheid.<\/h5>\n<p><span style=\"color: #800000;\"><strong>Wer dagegen ohne vorherige Anfrage seine Rechnung f\u00fcr die Therapie bei einem Heilpraktiker f\u00fcr Psychotherapie als Rechnung \u00fcber Heilpraktikerleistungen einreicht, hat (sofern Heilpraktikerleistungen im Vertrag vereinbart sind) gute Chancen auf eine Erstattung.<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Alles klar \ud83d\ude09 ?\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gerne k\u00f6nnen Sie mich zu Ihrer pers\u00f6nlichen Situation direkt befragen.<br \/>\n<img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"http:\/\/www.g-wie-gesund.de\/hypnose\/synergetik\/linie-horizontal.gif\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"2\" border=\"0\" \/><\/p>\n<p><b>Rechtsprechung zum Heilpraktiker (Psychotherapie)<\/b><\/p>\n<p>In den letzten Jahren gab es oft Probleme, wenn Privat- oder Zusatz-Versicherte bei ihren Kassen Leistungen von Heilpraktikern, deren Zulassung auf das Gebiet der Psychotherapie beschr\u00e4nkt ist, im Versicherungsdeutsch auch HP(Psych), erstattet bekommen wollten. Von einigen Kassen wurden Rechnungen h\u00e4ufig mit der Begr\u00fcndung zur\u00fcckgewiesen, HP(Psych) seien keine richtigen Heilpraktiker, weshalb die Versicherung auch keine Leistung erbringen m\u00fcsse.<br \/>\nAuch Klienten meiner Praxis haben das gelegentlich mit ihren Versicherungen erlebt. Ich konnten in diesen F\u00e4llen nur raten, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, was dann meist hilft.<\/p>\n<p>Mittlerweilen gibt es dazu eine Rechtssprechung, die Besserung verspricht.<br \/>\nGegen\u00fcber der von einem Versicherten beklagten Signal-Iduna-Versicherung stellte das Amtsgericht Dortmund mit Urteil am 21. Juni 2011 (Az: 405 C 1913\/11) folgendes klar:<\/p>\n<h3><span style=\"color: #0000ff;\"><strong>&#8220;HP(Psych) sind berechtigt abzurechnen, da sie zur Berufsgruppe der Heilpraktiker geh\u00f6ren. Wenn der Versicherungsvertrag also HP(Psych) nicht ausdr\u00fccklich ausschlie\u00dft, muss die Versicherung leisten.&#8221;<\/strong><\/span><\/h3>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td height=\"44\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td height=\"5\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"center\" height=\"1\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"center\" height=\"1\"><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h6><strong>Ein Kosten<\/strong>erstattungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten an ihre Krankenkassen ist auch nach Wirksamwerden des Psychotherapeutengesetzes von 1999 nach wie vor durch \u00a7 13 Abs. 3 SGB V nicht abgeschafft. Bei nicht ausreichender Versorgung mit psychologischen Leistungen der von den GKV zugelassenen Psychotherapeuten, z. B. bei Wartezeiten von mehreren Monaten, ist ein derartiger Anspruch an die Krankenkassen nach wie vor gegeben.<\/h6>\n<h6>Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse f\u00fcr die Behandlung durch einen Heilpraktiker f\u00fcr Psychotherapie wird dann m\u00f6glich, wenn die Krankenkasse im Rahmen ihres Ermessens eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und dadurch dem Versicherten f\u00fcr eine selbsterbrachte Leistung Kosten entstanden sind (\u00a7 13 Abs. 3 SGB V). In diesen Ausnahmef\u00e4llen kann sich auch eine gesetzliche Krankenkasse bereit erkl\u00e4ren, nach eingehender Pr\u00fcfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatorische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen &#8220;Heilpraktiker f\u00fcr Psychotherapie&#8221; (ohne Rechtsanspruch gem\u00e4\u00df Sozialgesetzbuch \u00a7 27 Abs. 1!) zu erstatten:<\/h6>\n<h6>&#8220;(1) Versicherte haben Anspruch auf eine Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verh\u00fcten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.<\/h6>\n<h6>Die Krankenbehandlung umfasst<\/h6>\n<h6>(2) \u00e4rztliche Behandlung einschlie\u00dflich Psychotherapie als \u00e4rztliche und psychotherapeutische Behandlung&#8230;&#8221;<\/h6>\n<h6>Auf diesen Sachverhalt haben uns in den vergangenen Monaten immer wieder Kolleginnen und Kollegen hingewiesen, deren Patienten es gelungen war, auf diesem Weg von ihrer Krankenkasse eine Kosten\u00fcbernahme psychotherapeutischer Behandlungskosten erreichen. Obwohl es einzelne erfolgreiche Beispiele gibt, m\u00f6chten wir grunds\u00e4tzlich darauf hinweisen, dass dies stets Einzelf\u00e4lle sind. Der &#8220;Heilpraktiker f\u00fcr Psychotherapie&#8221; kann selbst nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen! Bezogen auf einzelne Patienten kann es jedoch sinnvoll oder notwendig sein, sie zu unterst\u00fctzen, einen entsprechenden Antrag zu stellen.<\/h6>\n<h6><strong>WAS IST DABEI F\u00dcR PATIENTEN ZU BEACHTEN?<\/strong><\/h6>\n<h6>Gemessen am Bedarf in der Bev\u00f6lkerung, gibt es zu wenig kassenzugelassene Psychotherapeuten. Insbesondere fehlt es an Kinder- und Jungendlichenpsychotherapeuten. Die Praxen dieser Kollegen sind deshalb h\u00e4ufig \u00fcberlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungew\u00f6hnlich, jedoch einem psychisch akut kranken oder gef\u00e4hrdeten Patienten nicht zuzumuten. Auch wenn nun die Krankenkassen in der Regel ihr Budget f\u00fcr \u00e4rztliche und psychologische Psychotherapeuten verplant haben, sind sie gem\u00e4\u00df ihrem Sicherstellungsauftrag verpflichtet, einem Patienten in einem zumutbaren Zeitrahmen eine Behandlung zu erm\u00f6glichen. Daraus ergibt sich f\u00fcr den Patienten:<br \/>\nFalls er erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in seiner N\u00e4he finden w\u00fcrden, kann er von seiner Krankenkasse verlangen, dass sie \u2013 auf dem Wege der Kostenerstattung \u2013 die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Aus\u00fcbung der Heilkunde (Berufszulassung), aber eben keine Kassenzulassung besitzt. Deshalb sollte der Patient seinem Antrag auf Kostenerstattung einen Nachweis beif\u00fcgen \u00fcber seine Anfragen und Wartezeiten bzw. Ablehnungen bei den verschiedenen zugelassenen Therapeuten,<\/h6>\n<h6>z. B. ein Telefonprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Ergebnis der jeweiligen Anfrage. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage genehmigt und durchgef\u00fchrt, erhalten die Patienten die Rechnung ihres Psychotherapeuten und reichen sie bei der Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet dann den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise \u2013 je nach den n\u00e4heren Tarifbestimmungen.<\/h6>\n<h6><strong>WAS IST DABEI F\u00dcR THERAPEUTEN ZU BEACHTEN?<\/strong><\/h6>\n<h6>Zu diesen Tarifbestimmungen geh\u00f6rt jedoch auch, dass die GKV nur Behandlungen in den sog. &#8220;Richtlinienverfahren&#8221; erstatten, also in psychoanalytischer, tiefenpsychologischer oder verhaltenstherapeutischer Methodik. Dementsprechend sind vom Behandler seine den Patientenantrag begleitenden Unterlagen auszurichtenund zu gestalten: Psychopathologischer Befund, Anamnese, Behandlungsplan und Prognose m\u00fcssen jeweils in der Systematik des gew\u00e4hlten und f\u00fcr diesen Fall indizierten Verfahrens beschrieben und begr\u00fcndet werden. Denn der Gutachter der Krankenkasse muss \u00fcberzeugt werden, dass die au\u00dfervertragliche Behandlung genauso notwendig, wirtschaftlich und erfolgreich sein wird, wie eine regul\u00e4re Psychotherapie \u2013 selbst dann, wenn der Heilpraktiker f\u00fcr Psychotherapie aufgrund seiner Ausbildung in der Regel \u00fcber viele alternative und oft effektivere Verfahren verf\u00fcgt als der &#8220;klassisch&#8221; arbeitende Psychologische Psychotherapeut!<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heilpraktiker und Krankenversicherung&#8230; Gesetzliche Krankenkassen zahlen ausschlie\u00dflich f\u00fcr \u00e4rztliche oder \u00e4rztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen, wie sie in meiner Praxis erbracht werden, werden daher von diesen Versicherungen in der Regel leider nicht erstattet. 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