Ausbildungs- & Prüfungstraining
Heilpraktiker-/in Psychotherapie
Kursleitung:
Anke Lassahn,
Heilpraktikerin Psychotherapie (HeilPG),
Systemtherapeutin, Coach, Dozentin,
Psychologische Beraterin, Gesprächstherapeutin
NÄCHSTER KURSBEGINN:
(außer in den hessischen Ferien)
Bitte beachten: Anmeldeschluss ist der
Oestrich-Winkel ist mit der Linie 171 oder mit der DB gut zu erreichen und ist
ca. 14 km (mit dem Kfz. über die A66 bzw. B42) von Wiesbaden entfernt.
Ingelheim und Bingen sind direkt gegenüber und mit der Fähre ebenfalls
schnell zu erreichen.
Kurs Ausbildung / Dauer: ca. 60 Std.
Inkl. ausführlicher Kursunterlagen (Lernskript), gezielte Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie. Die Differentialdiagnostik, die den Bereich des Heilpraktikers von den ärztlichen Psychologen abtrennt, wird explizit unterrichtet, ebenso wie die einzelnen Therapieformen.
Unterrichtszeiten:
1 x wöchentlich 3 Stunden, jeweils von 17.00 bis 20.00 Uhr
(In den hessischen Ferien ist unterrichtsfrei)
Bitte beachten:
Die Zahl der Teilnehmerplätze für die Ausbildung / Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie ist auf 3-4 Schüler/-innen begrenzt, damit ein intensiver Unterricht stattfinden kann und somit immer genügend Zeit ist für Nachfragen und ausführliche Erklärungen.
Die Annahme erfolgt nach Eingang der Anmeldungen und nach einem persönlichen Vorgespräch.
Ausbildungsgebühr:
Die Kosten betragen für die Ausbildung / Prüfungsvorbereitung
zur Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie € 1.498,00 und sind vor Kursbeginn zu zahlen.
Die Teilnahmegebühr für die Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie ist im Rahmen der Heilpraktiker Berufsausbildung von der Umsatzsteuer befreit.
Kursort:
Seminarraum Langenhoffstr. 11 • 65375 Oestrich-Winkel • Tel. 06723-80 49 208
Prüfungsvorbereitung nach dem Heilpraktikergesetz (siehe Heilpraktikergesetz).
Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz.
Wer bei einem Kollegen oder in einer anderen Ausbildungsstätte die Ausbildung gemacht hat und kurz vor der Prüfung steht, kann gerne in der Gruppe die Prüfungssimulationen mit trainieren. Die schriftliche und mündliche Prüfung wird explizit ausgearbeitet. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf € 60,00 und die Gruppe ist auf maximal 8 Personen begrenzt.
Anmeldung bitte über E-Mail oder telefonisch. Nach Eingang der Zahlung ist die Anmeldung verbindlich.
________________________________________________________________________________
Heilpraktiker/in für Psychotherapie
Der Prüfungsvorbereitungskurs / Ausbildungskurs Heilpraktiker für Psychotherapie bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Heilerlaubnis zum Heilpraktiker für Psychotherapie, zu erlangen.
Voraussetzungen zur Prüfungszulassung:
– Vollendetes 25. Lebensjahr
– Nachweis eines Schulabschlusses
(mindestens Hauptschulabschluss)
– Gesundheitliche Eignung / Gesundheitszeugnis
(seelisch, geistig und körperlich)
– Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
– Die deutsche Sprache in Wort und Schrift
Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie:
Sie erhalten ein klar strukturiertes Lernskript mit allen prüfungsrelevanten Themen und Lerninhalten und haben die Möglichkeit, gezielt und systematisch Ihr für die Überprüfung nötiges Wissen mit meiner Hilfe aufzubauen. Der Vorbereitungskurs Heilpraktiker für Psychotherapie ist auch ohne medizinische Vorkenntnisse in den 6 Monaten Unterricht gut zu schaffen. Ich stehe gerne für Nachfragen zur Verfügung und helfe weiter.
Unter anderen werden folgende Inhalte im Rahmen der Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie vermittelt:
• Elementarfunktionen der Psyche (wesentliches Grundwissen!)
• Allgemeine Psychopathologie
• ICH-Struktur & ICH-Entwicklung (Freud)
• Persönlichkeitsstörungen & Borderline-Störungen
• Neurotische Störungen
• Manie und manische Episoden – bipolare Störungen –
• Psychotische Störungen im schizophrenen Formenkreis
• schizoaffektive Störungen – schizophrene und wahnhafte Psychosen
• Reaktions- & Belastungsstörungen & Burn Out
• Psychosomatik & Somatoforme Störungen
• Affektive Störungen
• Exogene Psychosen / Endogene Psychosen
• Krankheiten bei Kindern & Jugendlichen
• Suchterkrankungen
• Suizid
• ICD 10-Struktur
• Diagnose & psychopathologischer Befund
• Psychotherapien / Gesprächstherapie nach Rogers, Systemtherapie,
Verhaltenstherapien, etc.
• Pharmakologie
• Berufs- & Gesetzeskunde / Heilpraktikergesetz
• Krisenintervention
Es sind Filmabende mit anschließender Diskussionsrunde zur Vertiefung des gelernten Materials geplant.
Die schriftlichen Prüfungen der letzten Jahre werden systematisch erarbeitet und gelöst. Ebenso wird die Prüfungssituation der mündlichen Prüfung nachgestellt und mit entsprechenden fundierten Fragen simuliert.
Kursinhalt und Material
- Beratung zum Anmeldeverfahren beim Gesundheitsamt
- Klar strukturierte Schulungsunterlagen / wichtige Literatur- und Filmhinweise
- Bearbeitung und Darlegung der erforderlichen Lerninhalte auch visuell
- Tests zur schriftlichen Überprüfung in allen Themenbereichen mit ausführlicher Besprechung der Antworten
- Eingrenzung des Lernstoffes im Hinblick auf die Prüfungsrelevanz
- Lerntipps inklusive systematischer Vorbereitung zur mündlichen Überprüfung
Der schriftliche Teil der Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie erfolgt bei den meisten Gesundheitsämtern einheitlich jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres.
Es werden 28 Fragen gestellt, die im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten sind. Eine Frage gilt nur dann als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Antwortmöglichkeiten angekreuzt worden sind. Um diesen Teil der Überprüfung zu bestehen, müssen 21 Fragen richtig und vollständig beantwortet werden. Hierfür stehen 55 Minuten Zeit zur Verfügung. Die Bewerber werden in die Gruppen A und B eingeteilt. Beide Gruppen erhalten dieselben Fragen, allerdings in unterschiedlicher Reihenfolge.
“Eine unserer wichtigsten Funktionen im Gesundheitsbereich besteht darin, psychotherapeutische Ansprechpartner bei ersten Anzeichen von Störungen zu sein.
Heilpraktiker begegnen sehr oft Leiden, die noch keinen Krankheitswert im Sinne der Klassifikationssysteme haben, die aber sehr wohl einer Behandlung oder zumindest einer fachlichen Hilfe bedürfen.
Die Ausübung der Heilkunde gilt der ‚Volksgesundheit‛ (vgl. Heilpraktikergesetz),
nicht den schweren neurologischen oder psychotischen Erkrankungen.
Auf psychiatrischen und psychotherapeutischen Gebiet sind diese schweren Erkrankungen klassisch als exogene (körperlich begründete) und endogene (schwere Geisteserkrankungen) definiert.
Als Heilpraktiker ist es gleichwohl nötig, die exogenen und endogenen Krankheiten zu erkennen, um diese nicht fälschlich zu behandeln, sondern an Fachkräfte (Facharzt für Neurologie bzw. Facharzt für Psychiatrie) weiter zu verweisen.
Hierzu hat sich jeder künftige Heilpraktiker der die Psychotherapie ausüben will, vor der Aufnahme einer Praxistätigkeit, einer schriftlichen und mündlichen amtsärztlichen Prüfung zu stellen.”
Heilpraktiker/in für Psychotherapie
Ist ein anspruchsvoller und vielseitiger Beruf mit Zukunft und mit einem hohen Maß an Verantwortung. Immer mehr Menschen sind dem Druck von Außen, der privat, beruflich oder gesellschaftlich belastet, nicht mehr gewachsen.
Depressionen, Angsterkrankungen, psychische und psychosomatische Störungen sind oft die Folge.
Diese Menschen brauchen psychotherapeutische Hilfe, deren Beruf ihre Berufung ist. Lernen Sie, Menschen mit seelischen und psychischen Problemen zu helfen in einem Beruf, der Sie erfüllen wird: als Heilpraktiker/in für Psychotherapie.
Erfolgreich in der therapeutischen Praxis
Lassen Sie sich mit Ihrer eigenen psychotherapeutischen Praxis nieder. Nutzen Sie diese Ausbildung als fundierte, Ihr Angebot erweiternde Zusatzqualifikation, wenn Sie bereits im Gesundheitswesen tätig sind: Zum Beispiel als Heilpraktiker/in, Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, in der Logopädie, Pflege oder Sozialarbeit, haupt- oder auch nebenberuflich.
Mit Wissen und Können Patienten helfen
Der Ausbildungskurs/Prüfungsvorbereitung Psychotherapie vermittelt Ihnen umfassend das Wissen, die Kenntnisse und Fähigkeiten für die amtsärztliche Prüfung und Zulassung für eine psychotherapeutische Tätigkeit.
Idealer Einstieg
Um mit der therapeutischen Arbeit verantwortungsbewusst in das Leben anderer Menschen eingreifen zu können, gilt als Grundvoraussetzung für eine Therapie- und Praxiszulassung die Qualifizierung in einer eingehenden amtsärztlichen Prüfung.
Dazu müssen Sie kein Akademiker sein: Der Ausbildungskurs/Prüfungsvorbereitung Psychotherapie umfasst alle prüfungsrelevanten Inhalte und Themen und bringt Sie bei gründlichem Studium auf einen Wissensstand, der klar über den Mindestzielen der amtsärztlichen Prüfung liegen wird.
Bereit für einen verantwortungsvollen Beruf
Die erforderlichen Kenntnisse zum Bestehen der amtsärztlichen Prüfung vermittele ich Ihnen fundiert mit vielen konkreten Fallbeispielen. Der Kurs orientiert sich an der internationalen Klassifikation psychischer Störungen der WHO (ICD-10), nach der sich auch die ärztlichen Prüfer richten. Besondere Vorkenntnisse sind für den Lehrgang nicht erforderlich, aber ein gutes Grundwissen in den Bereichen der Allgemeinen Psychologie und der psychologischen Lebensberatung ist von Nutzen.
Sind suchen nach einer neuen beruflichen Perspektive?
Die Rechtslage in Deutschland ermöglicht ein berufliches Engagement in der Freien Psychotherapie in verschiedenen Abstufungen.
Der Psychologische Berater bietet Lebenshilfe und -beratung in sozialen Konflikten, zur Persönlichkeitsentwicklung, Krisenbewältigung etc.. Hierzu ist keine staatliche Zulassung vorgeschrieben. Wer hingegen sein Arbeitsfeld auch auf die Behandlung von Kranken mit psychotherapeutischen Methoden ausdehnen will, braucht dazu eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz HPG. Man führt dann die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/in für Psychotherapie“.
Das Heilpraktikergesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, ohne einen Universitätsabschluss im Bereich der Psychotherapie tätig zu werden. Mit der staatlichen Heilerlaubnis sind Sie dazu berechtigt, eine Praxis für Psychotherapie zu führen und Sie können mit allen anerkannten psychotherapeutischen Therapiemethoden arbeiten.
Um die Heilerlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen, wird eine amtsärztliche Überprüfung vorgenommen. Diese findet zweimal jährlich statt (in der Regel am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober).
Die amtsärztliche Überprüfung besteht jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Aufgrund des mittlerweile sehr hohen Prüfungsniveaus im Bereich der Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie ist eine fundierte Vorbereitung unerlässlich. Sie werden gezielt und systematisch auf die schriftliche und mündliche amtsärztliche Überprüfung vorbereitet.
Heilpraktikerausbildung Psychotherapie
Die Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung ist ein Kurs zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung beim Gesundheitsamt, um als Heilpraktiker für Psychotherapie, die staatliche Zulassung zu erhalten. In Deutschland ist nur drei Berufsgruppen die selbständige Ausübung von Psychotherapie erlaubt.
- Ärzten
- Psychologischen Psychotherapeuten
- Heilpraktikern für Psychotherapie
Ärzte sowie Diplom Psychologen müssen zusätzlich zum Studium eine psychotherapeutische Ausbildungen in einem anerkannten Psychotherapieverfahren absolvieren, um eine Approbation und auch Kassenzulassung für Psychotherapie erhalten zu können. Der Heilpraktiker Psychotherapie kann nur privat abrechnen sowie im Einzelfall mit Privatkassen.
Heilpraktiker Psychotherapie Prüfung und Zulassung
Die staatliche Zulassung zur Ausübung der Psychotherapie ist unbedingte Voraussetzung für jede psychotherapeutische Tätigkeit.
Relativ unabhängig von der bisherigen beruflichen Ausbildung kann die Zulassung erworben werden, indem eine Überprüfungen beim Gesundheitsamt absolviert wird.
Eine Ausbildung als Heilpraktiker an einer Heilpraktikerschule ist für die Zulassung zur Prüfung unerheblich. Das Psychotherapiewissen bezüglich Psychopathologie und Diagnostik, das in der Prüfung beim Gesundheitsamt überprüft wird, kann in dem Prüfungsvorbereitungskurs erworben werden.
Heilpraktikerüberprüfung Psychotherapie in Hessen
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Ordnungsamt.
Mündliche Überprüfung zur Erteilung der „Erlaubnis zur Ausübung auf dem Gebiet der Psychologie und/oder Psychotherapie“ beim Gesundheitsamt
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt. Über den Antrag entscheidet nach § 1 Abs. 1 HPG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO-HPG) vom 18.02.1939 (RGBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.05.1988 (BGBl. I S. 1587), die untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis gelten die Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 11.11.1986 (GVBl. I S. 309), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1994 (GVBl. I S. 817). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Lebenslauf,
- eine Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde,
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als drei Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf,
- eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als drei Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der antragstellenden Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht,
- die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt,
- ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat.
4. Örtlich zuständig für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich die Behörde, in deren Bezirk die antragstellende Person ihren Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Melderechts) oder dauernden Aufenthalt hat. Ausnahmsweise wird die Zuständigkeit durch die ernsthafte Niederlassungsabsicht begründet, wenn im Geltungsbereich des Heilpraktikergesetzes weder ein Wohnsitz noch ein dauernder Aufenthalt besteht. § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung, da die Erlaubniserteilung mit einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der antragstellenden Person verbunden ist.
Prüfungsorte:
Gesundheitsamt Darmstadt
Frau Nickl, 06151-3309-24
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Anmeldung erfolgt über das Ordnungsamt (Frau Neumann 06071-8811264)
Gesundheitsamt Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Fr. 8.00 – 11.00
Amt für Gesundheit Frankfurt
Breite Gasse 28
60313 Frankfurt am Main
Gesundheitsamt Hanau
Eugen-Kaiser-Str. 9
63450 Hanau
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Heppenheim
Karl-Marx-Str. 8
64646 Heppenheim
Mo. – Do. 8.00 – 11.45
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Kassel
Obere Königstr. 3
34117 Kassel
Frau Wild Tel. 0561-787-5367, Fax. 787-5233
Amtsarzt Dr. Schimmelpfennig, Tel. 0561-787-5380
Gesundheitsamt Hofheim
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Fr. 8.00 – 11.00
Gesundheitsamt Hersfeld-Rotenburg
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Mo. – Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Bad Hersfeld
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Bad Homburg
Ludwig-Erhard-Anlage 1-4
61352 Bad Homburg
Mo. – Do. 8.00 – 11.45
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Bad Schwalbach
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Homberg
Freiheiter Str. 29
34576 Homberg
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Wiesbaden
Dotzheimer Str. 38 – 40
65185 Wiesbaden
Sachbearbeiter: Herr Mauer
Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: (06 11) 31-20 71
Gesundheitsamt Korbach
Am Kniep 50
34497 Korbach
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Fr. 8.00 – 11.00
Gesundheitsamt Bergstrasse
Karl-Marx-Str. 8
64646 Heppenheim
Mo. – Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Lauterbach
Bahnhofstr. 51
36341 Lauterbach
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Limburg-Weilburg
Saarlandstr. 2
65549 Limburg a. d. Lahn
Mo. – Do. 8.00 – 11.45
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Dillenburg
Bismarckstr. 30
35683 Dillenburg
Mo. – Do. 8.00 – 11.45
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Marburg-Biedenkopf
Schwanallee 23
35037 Marburg
Mo. – Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Erbach
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach
Mo. – Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Odenwaldkreis
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Fr. 8.00 – 11.00
Gesundheitsamt Eschwege
Schloßplatz 1
37269 Eschwege
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Fr. 8.00 – 11.00
Gesundheitsamt Offenbach am Main
Berliner Str. 60
63067 Offenbach am Main
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Friedberg
Europaplatz
61169 Friedberg
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Rimbach
Rathausstr. 3
64668 Rimbach
Mo. – Do. 8.00 – 11.45
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Fulda
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda
Mo. – Do. 8.00 – 11.45
Mi. – 14.00 – 17.00
Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Werra-Meißner-Kreis
Nordbahnhofsweg 1
37215 Witzenhausen
Mo. – Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Gießen
Ostanlage 45
35390 Gießen
Mo. – Fr. 8.00 – 12.00
Gesundheitsamt Wetzlar
Philosophenweg 11
35578 Wetzlar
Mo. – Do. 8.00 – 12.00
Fr. 8.00 – 11.00
Rheingau – Taunus / Wiesbaden / Mainz / Bingen / Rüdesheim / Oestrich Winkel / Ingelheim / Geisenheim und Umgebung